Allgemein

Die bonovativ GmbH ist als  unabhängige Organisation im Bereich Fördermittelberatung und -beantragung tätig.

Unser Team besteht aus Expertinnen und Experten mit mehreren Jahren Erfahrung in der Beantragung öffentlicher Fördermittel.

Mit unserem Antragsservice bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine einfache und sichere Lösung zur Beantragung ihrer zustehenden Fördermittel.

Wir sind der Meinung, dass die Beantragung von Fördermitteln zu kompliziert ist.

Aus diesem Grund haben wir einen Förderservice entwickelt, mit dem jeder seine gewünschten Fördermittel innerhalb weniger Minuten einfach & sicher beantragen kann.

Hierbei fokussieren wir uns auf Förderprogramme mit ökologisch nachhaltigen Auswirkungen, um die Energiewende weiter voran zu treiben.

Wir wissen, wie mühsam und langwierig das Durcharbeiten verschiedener Förderprogramme sein kann. Und dann ist man sich immer noch nicht sicher, ob man alles korrekt ausgefüllt und eingereicht hat … im schlimmsten Fall kommt es zu einer Ablehnung der beantragten Förderung.

 

Das muss nicht sein! 

Überlass uns die Arbeit – wir sind Experten auf diesem Gebiet. Wir verschaffen dir die Zeit und den Raum, um dich auf die Dinge zu konzentrieren, die du wirklich kannst.

Wir prüfen jeden Antrag individuell und sichern dir mit unserer Erfahrung immer die maximale Förderung in kürzester Zeit.

Wir stehen dir gerne bei jeglichen Fragen zu deinen Fördermitteln zur Seite.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten:

  • Per Mail (kontakt@bonovativ.de)
  • Telefonisch (015678 150200)
  • Über das Kontaktformular auf dieser Seite

Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Heizung & Gebäude

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden verschiedene Maßnahmen gefördert, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes steigern.

Die geförderten Einzelmaßnahmen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

  • Heizung tauschen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarkollektor, …)
  • Heizung optimieren
  • Gebäudedämmung (Fassaden, Boden, Dach, …)
  • Maßnahmen an Fenstern & Türen 

Zudem werden Kosten zur Fachplanung & Baubegleitung gefördert. Keine Sorge, selbstverständlich stehen wir dir auch hierbei zur Seite.

Für die initiale Antragstellung benötigst du lediglich die Angebote deines Fachhandwerkers für die geplanten Maßnahmen. Du kannst die Angebote selbstverständlich auch bei uns nachreichen.

Über alles weitere informieren wir dich dann im laufenden Antragsprozess.

Wichtig: Bis zum Eingang deines Bewilligungsbescheides darf nicht mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden! Wir informieren dich, sobald es losgehen kann.

Sobald wir deinen Auftrag erhalten haben, senden wir dir umgehend eine Empfangsbestätigung per Mail. 

Ab dann kümmern wir uns um alle weiteren Schritte und halten dich stets über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.

 

Falls du nach dem Ausfüllen des Formulars keine Empfangsbestätigung per Mail erhalten hast, melde dich gerne bei uns.

Keine Sorge. Wir prüfen jeden Antrag und die zugehörigen Angaben und Unterlagen individuell und melden uns bei dir, falls etwas für eine erfolgreiche Antragstellung fehlen sollte.

Keine Sorge! Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Für komplexere Vorhaben nehmen Sie gerne direkt und unverbindlich Kontakt mit uns auf, damit wir alle weiteren Schritte besprechen können.

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Prozess:

  1. Zunächst erfolgt die Beantragung der Fördermittel. Bis zur Bewilligung vergehen üblicherweise nur einige Wochen. Wir informieren dich umgehend, sobald wir die Bewilligung für deine Fördermittel erwirken konnten.
  2. Nach der Bewilligung werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt. Hierfür hast du 24 Monate Zeit (Umsetzung abgeschlossen). Sobald alle Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden rufen wir die für dich reservierten Fördermittel ab, sodass diese direkt auf dein Konto überwiesen werden. 

Fazit: Die Bewilligung der Fördermittel ist mit unserem Antragsservice innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Die tatsächliche Auszahlung hängt stark von der Geschwindigkeit der Umsetzung ab. 

Du kannst mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen, sobald wir die Bewilligung für deinen Förderantrag erhalten haben – wir informieren dich, sobald wir deine Bewilligung erhalten haben.

Wichtig: Vorher dürfen keine Fachhandwerker beauftragt, keine Abschlagszahlungen geleistet und keine Materiallieferungen veranlasst werden! 

Die prozentuale Förderhöhe hängt in erster Linie von den geplanten Maßnahmen ab.

Jede Maßnahme wird mit einem festgelegten Grund-Fördersatz beziffert und kann anhand bestimmter Kriterien erweitert werden:

  • Heizungs-Tausch-Bonus (+ 10%)
  • Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (+ 5%)
  • Wärmepumpen-Bonus (+ 5%)

Unser Expertenteam prüft individuell für deinen Antrag, welcher Bonus für dein Vorhaben in Frage kommt und holt immer das Maximum für dich raus!

Übersicht der Fördersätze 1) :

Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP 2) Heizungs-
tausch 3)
Wärmepumpen-
Boni 4)
Max. Fördersatz
Solarkollektoranlagen 25 % 10 % 35 %
Biomasse 10 % 10 % 20 %
Wärmepumpe 25 % 10 % 5 % 40 %
Innovative Heizungstechnik 25 % 10 % 35 %
Wärmenetzanschluss 30 % 10 % 35 %
Gebäudenetzanschluss 25 % 10 % 35 %
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/
Erweiterung (ohne Biomasse)
30 % 30 %
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/
Erweiterung
(mit max. 25 %
Biomasse für Spitzenlast)
25 % 25 %
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/
Erweiterung
(mit max. 75 %
Biomasse)
20 % 20 %
Gebäudehülle 5) 15 % 5 % 20 %
Anlagentechnik 6) 15 % 5 % 20 %
Heizungsoptimierung 15 % 5 % 20 %

1) Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (alle Angaben ohne Gewähr)

2) iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFPs umgesetzt werden.

3) Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

4) Wärmepumpen-Boni: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder wenn natürliche Kältemittel genutzt werden. Die beiden Boni sind nicht kumulierbar. Ab 1. Januar 2028 werden nur noch WP mit natürlichem Kältemittel gefördert. Ein Vorziehen dieses Datums wird geprüft.

5) Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.

6) Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.

Elektromobilität

Übersicht der Prämie für förderfähige Fahrzeuge:* 
Kauf Leasing 12-23 Monate Leasing über 23 Monate
Bundesanteil bei einem BAFA- Listenpreis bis 40.000 EUR 4.500 Euro 2.250 Euro 4.500 Euro
Bundesanteil bei einem BAFA- Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro 3.000 Euro 1.500 Euro 3.000 Euro
*Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (alle Angaben ohne Gewähr)

Wir übermitteln deinen Antrag unverzüglich, sobald uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen. 

Je nach Auslastung des Bundesamtes kann die Bearbeitungsdauer und die darauffolgende Auszahlung bis zu sechs Wochen dauern.

Folgende Personen(-gruppen) können einen Antrag auf den Umweltbonus stellen:
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Förderfähig sind:

  • reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Brennstoffzellenfahrzeuge

Zudem darf der Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland maximal 65.000€ betragen.

Immer noch nicht sicher? Kontaktiere uns gerne!

Der BAFA Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
  • der „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Sobald das Fahrzeug auf dich oder eine Organisation zugelassen wurde, kannst du innerhalb eines Jahres ab Zulassungsdatum deinen Antrag bei uns stellen.

Fahrzeugkauf

Leasing

  • Leasingvertrag
  • Verbindliche Bestellung
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Vollmacht (findest du hier)
  • Fahrzeugschein (optional)
Bitte reiche alle Unterlagen (als Kopie) beim Ausfüllen des Formulars vollständig bei uns ein.
Du hast die Unterlagen gerade nicht zur Hand? Kein Problem! Du kannst uns die Unterlagen auch im Nachgang unkompliziert zusenden. 

Fahrzeugkauf

Ja. Das Fahrzeug muss im Inland mindestens 12 Monate auf den/die Antragsteller/in erstzugelassen sein.

 

Leasing

Ja. Die Mindesthaltedauer beträgt 12 Monate (bei Leasingdauer zwischen 12-23 Monate) bzw. 24 Monate (bei Leasingdauer über 23 Monate).

 

Bitte beachte, dass du bei Missachtung dieser Mindesthaltedauer deinen Anspruch auf den Umweltbonus rückwirkend verlierst.

Sobald wir deinen Auftrag erhalten haben, senden wir dir umgehend eine Empfangsbestätigung per Mail. 

Ab dann kümmern wir uns um alle weiteren Schritte und halten dich stets über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.

 

Falls du nach dem Ausfüllen des Formulars keine Empfangsbestätigung per Mail erhalten hast, melde dich gerne bei uns.

Keine Sorge. Wir prüfen jeden Antrag und die zugehörigen Unterlagen individuell und melden uns bei dir, falls irgendwelche Unterlagen für eine erfolgreiche Antragstellung fehlen.

Für unseren Antragsservice erheben wir eine pauschale Gebühr in Höhe von 179 € (inkl. MwSt.). 

Die Gebühr wird natürlich erst nach Antragsbewilligung fällig.

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Schreib uns deine Frage an kontakt@bonovativ.de oder verwende unser Kontaktformular